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Rechtsreferendare

Alle Landgerichte in Baden-Württemberg sind gleichzeitig Ausbildungsgerichte für Rechtsreferendare. Die Landgerichte sind somit Außenstellen Landesjustizprüfungsamtes. Rechtsreferendare können hier ihre Ausbildung nach dem Hochschulstudium fortsetzen. Die Einstellung der Rechtsreferendare nimmt die Verwaltungsabteilung des zuständigen Oberlandesgerichtes vor. Anträge müssen dorthin gerichtet werden. Das Oberlandesgericht weist dann die Referendare/innen zum 01.04. und 01.10. des jeweiligen Jahres den Landgerichten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel zu. 

Der Ausbildungsleiter bei dem jeweiligen Landgericht begleitet die Rechtsreferendare neben ihrer Ausbildung und teilt sie in der ersten Ausbildungsstation (Zivilstation) den Richtern am Landgericht oder an den zum Landgerichtsbezirk gehörenden Amtsgerichten zu, wo sie dann in der Regel eine Einzelausbildung (höchstens zwei Rechtsreferendare pro Richter) erhalten.


Zur Ausbildung der Rechtsreferendare beim Landgericht Offenburg:

Referentin für die Ausbildung der Rechtsreferendare ist Richterin am Landgericht Dr. Doll.
Die Geschäftsstelle für Aus- und Fortbildungsangelegenheiten wird verwaltet von

  • Frau  Wildt, Zimmer 4.005,
    Tel. 0781 / 933-1159,
    Fax 0781 / 933-1170.

Nach Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung teilt der Präsident des Oberlandesgerichs Karlsruhe dem Landgericht Offenburg jedes Jahr zum 1. April und zum 1. Oktober jeweils ca. 15 Rechtsreferendare zu, die er zum Vorbereitungsdienst zugelassen hat. Während ihrer 24 Monate dauernden Ausbildung durchlaufen die Rechtsreferendare 5 Pflichtstationen (Zivilstation, Strafstation, Rechtsanwaltsstation I, Verwaltungsstation, Rechtsanwaltsstation II) und eine drei Monate dauernde Wahlstation im Schwerpunktbereich. In den Pflichtstationen im Zivilrecht und im Strafrecht werden sie einem Richter oder einer Richterin, der/die am Landgericht Offenburg oder einem der Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk tätig ist, in der Regel einzeln zur praktischen Ausbildung zugewiesen. In der Strafstation kommt wahlweise auch eine Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft Offenburg in Betracht. Die praktische Ausbildung in den übrigen Stationen wird von Rechtsanwälten, Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten durchgeführt. Während der Pflichtstationen finden am Landgericht für die einzelnen Arbeitsgemeinschaften jeweils Einführungslehrgänge, praxisbezogener Unterricht und besondere Lehrveranstaltungen statt, in denen vor allem die erforderlichen verfahrensrechtlichen, aber auch materiell-rechtliche Kenntnisse vermittelt werden.

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